Fahrräder zählen zum Hausrat, sind also in der Hausratversicherung gegen Diebstahl mitversichert. Das gilt allerdings nur, wenn sich das Rad in einem abgeschlossenen Raum (Keller, Gartenhaus) befand. Wurde es vor dem Haus oder aus dem Garten gestohlen, greift nur eine zusätzliche Diebstahl-Versicherung.
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