Auch Finanzbeamte können sich irren. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) empfiehlt deshalb, Steuerbescheide gut zu prüfen und bei Fehlern Widerspruch einzulegen. Aus gutem Grund: 2011 wurden zwei Drittel zugunsten der Steuerzahler korrigiert. Die Frist für deinen Einspruch beträgt einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheides.
Laut der DSGVO muss auch hier ein Hinweis über den Einsatz und Verwendung von Cookies erscheinen. Besuche unsere Datenschutzerklärung für Mehr Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Webseite sind auf „Cookies erlauben“ gesetzt, um dir das beste Erlebnis zu bieten. Wenn du diese Webseite weiterhin nutzt, ohne deine Cookie-Einstellungen zu ändern, stimmst du dieser Einstellung zu. Dies kannst du ebenso durch Klicken auf „Akzeptieren“ tun.