Es gibt ja leider immer wieder Mieter die ihre Wohnungen bei Auszug nicht vollständig leer räumen oder bei großen Mietkomplexen, dass einzelne ihren Müll auf dem Gemeinschaftsgrund werfen.
In beiden Fällen muss sich der Vermieter um den Abtransport per Sperrmüllentsorgung kümmern.
Was denkt ihr, kann der Vermieter diese Kosten auf alle Mieter umlegen?
Wenn ja mit welcher Begründung, wenn nein, warum sollte dies verboten sein?
Der Vermieter darf Sperrmüllkosten abrechnen und auf seine Mieter umlegen.
Eigentlich dürfen Kosten des Mietobjektes nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie „laufend“ anfallen.
Dies ist nach Entscheidung der Bundesrichter auch der Fall, nämlich immer wenn erneut Sperrmüll anfällt.
BGH Az.: VIII ZR 137/09
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