Wer auf der Arbeit telefoniert, kommt seinen vertraglich geschuldeten Pflichten in der Zeit nicht nach. Ist doch nur ne Minute denkt man sich. Stimmt auch aber wenns alle machen werden es Stunden.
Daher steht es dem Arbeitgeber zu, auch ohne Betriebsrat zu entscheiden, dass in der Firma das private Telefonieren mit dem Handy verboten ist.
Gut, telefonieren wir eben auf der Fahrt nach Hause. Aber nicht auf dem Standstreifen. Selbst wenn man den Motor abstellt und so schon mal eine Hürde genommen hat, werden dennoch 50 Euro fällig, da der Standstreifen nur für Pannen gedacht ist.
Also telefonieren wir gar nicht mehr. Plötzlich aber fordert der Netzbetreiber eine Sondergebühr. Er verdient ja nicht mehr am Kunden, aber die Kunde hätte die Möglichkeit zu telefonieren.
Das ist aber unzulässig, wie das OLG Schleswig geurteilt hat. Selbst dann, wenn ein solcher Passus in den AGB steht, der ist nämlich unwirksam.