Eine Frau geht durch den Supermarkt. Ihr Kind sitzt im Buggy doch der Versuchung nachdem Ü Ei zu greifen kann es nicht widerstehen.
muss die Mutter das Ei nun bezahlen?
Es kommt hier darauf an, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, denn nur dann haften Eltern für ihre Kinder.
Das Kind ist wegen seines Altern nämlich grundsätzlich aus der Haftung entlassen.
Handelt es sich bei den Ü Ei um eine sogenannte Quengelware die so platziert ist, das ein Kind auch bei Beachtung der Aufsichtspflicht an die Ware kommt, so besteht keine Haftung der Eltern.
Das ist in § 832 BGB geregelt.
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