Auch für Tiere gibt es eine Art "Anschnallpflicht". Dies gelten nämlich als Ladung uns müssen dementsprechend gesichert werden.
Beiträge von Herbericht
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Kannst du mit dem Gutschein nicht den anderen Receiver kaufen?
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Ich denke nicht. Auch für diese Leute gilt der Datenschutz. Das wäre vermutlich Selbstjustiz.
Es sei denn es gibt keine Möglichkeit durch die Mail oder den Account auf die Identität der Person zurückzuschließen. Genrell gilt dabei immer: Screenshot, Melden, Polizei einschalten.
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Eine halbe Stunde Pause pro Tag kann durchaus angemessen sein, sofern sie auf zwei Pausen verteilt ist.
Das muss sie aber noch nicht? Eine halbe Stunde ist bei 8h vorgeschrieben. Wann und wie ist dabei egal. Erst nach 16 Uhr steht glaube ich nochmals eine 15 Minütige Pause zu.
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Nein, das ist so nicht möglich:
https://www.familienrecht.net/…ind-nach-der-scheidung-zu
ZitatInteressant: Geschwister sind zwar in gerader Linie miteinander verwandt, allerdings nicht unterhaltspflichtig dem anderen Geschwisterteil gegenüber.
Das heißt also, dass du nicht unterhaltspflichtig bist und deine Freundin dann erst recht nicht.
LG
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Warum machst du dir so einen großen Aufwand und so viele Gendanken? Du bist doch der Geschädigte und es gehört nicht zu deinen Aufgaben, die bestmöglichen Weg für IHN herauszufinden sondern für dich. Was wenn Folgeschäden erst in 2 Jahren auftreten? Mit einem "Vertrag" wäre er da fein raus. Mach es über einen Anwalt inkl. Anzeige, sonst wirst du nachher nur abgezogen...
Gute Besserung!
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Habt ihr vielleicht Mails o.Ä. hin und hergeschrieben? Oder vielleicht sogar die Zusage schriftlich erhalten? Mails reichen da schon. Dann könnte ihr vermutlich einen Anspruch geltend machen. Bei einem "mündlichen" Vertrag könnte es schwierig werden...
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Das ist auf jeden Fall ein mündlicher Vertrag. Der Zeuge sollte dir da ein wenig Rechtssicherheit geben. Klären kann das aber vermutlich trotzdem nur ein Anwalt. Oder zumindest ein wenig mehr Druck ausüben. Oft reicht da schon ein, sagen wir mal, "bestimmtes" Schreiben eines Anwalts
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Dein vorletzter Satz sagt es schon: Sie ist in der Beweispflicht. Sollte Sie das nicht machen können, sehe ich ich da keine Probleme für dich
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Auch bei einer Bestellung ist eine übereinstimmende Willenserklärung nötig. Hast du bei deiner Bestellung jedoch irgendwo ein Häckchen aktiviert ohne zu lesen was dahinter steht, kann das schon rechtens sein. Vielleicht mal mit der Zeitschrift in Verbindung setzen und auf Kulanz hoffen
LG