Hallo, beim Unterhalt musst du dir wohl keine Sorgen machen.
Der Verdienst deines Freundes wird nicht angerechnet. Im Gegenteil, zieht ein volljähriges Kind von zu Hause aus, hat es einen erhöhten Unterhalsanspruch. (Quelle)
Das Kindergeld ist unabhängig davon wo du wohnst. Es wird weiterhin an deine Mutter angezahlt und vom Unterhalt des Vaters anteilig abgezogen.
Nur in besonderen Fällen kann das „Kind“ einen Antrag beim Familiengericht stellen, dass ihm das Kindergeld direkt überwiesen wird. (Quelle)
Aber da wirst du dich doch sicher mit deiner Mutter einig.