Normalerweise muss das Ihr KFZ-Haftpflichtversicherer zahlen und klären.
Wenn der zahlt, dann ist die Schadenhöhe für die Hochstufung (SFR) nach Schadenfall in der Regel uninteressant. Wichtig für die Hochstufung ist dann nur die Anzahl der angefallenen Schäden in einem definierten Zeitraum.
Ich gehe davon aus, dass Sie nicht hochgestuft werden wollen.
Aller Erfahrung nach kann ich Ihnen (nur meine persönliche unverbindliche Meinung) hierzu mitteilen: Seien Sie froh, dass Sie mit 450 Euro wegkommen. Bei dem von Ihnen geschilderten Schadenumfang scheint das mir – unverbindlich und in Unkenntnis des genauen Schadenumfangs – angemessen zu sein. In diesem Bereich liegen solche Schäden normalerweise regelmäßig mindestens. Was sind schon 450 Euro, wenn eine normale KFZ-Werkstatt für das Auswechseln einer Glühbirne locker heute 30 Euro berechnet.
„Ärger“ kann der Geschädigte natürlich nicht abrechnen. Kosten für „Zeitaufwand“ und „Autowaschanlage“ müssten „adäquat kausal“ näher begründet werden.
Natürlich kann man das auch noch auf die Spitze treiben und den Geschädigten weiter nerven. Der schaltet dann eventl. einen Gutachter und zusätzlich noch einen Rechtsanwalt ein, was dazu führen kann, dass Sie auf einen noch höheren Betrag sitzen bleiben, da Sie eventl. auch für diese Kosten aufkommen müssen. Fraglich ist auch, ob er Sie nachträglich nicht noch wegen Sachbeschädigung bei der Polizei anzeigen kann. Aber das ist reine Spekulation.
Nebenbei, Ihr KFZ-Haftpflichtversicherer bietet in der Regel auch eine „passive Rechtschutzfunktion“ für Sie.
D.h., dass dieser unberechtigte Ansprüche, welche an Sie gestellt werden, abwehren muss.
Nur, wenn Sie dies in Anspruch nehmen, dann sind wir wieder bei der Hochstufung (SFR).