Hallo, Aufgrund eines Patzers von ihm kann die Kaution von 230 € erst im Oktober ausgehändigt werden.
Ohne eine anders lautende Vereinbarung muss auch bei einem Untermietvertrag die Kaution nicht direkt bei Auszug gezahlt werden. Hier gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einem normalen Mietvertrag.
Kann der Mieter rechtlich verlangen, dass der Vermieter, nach einer kurzen Dauer von 3 Tagen nach dem Umzug, ihn noch seine Sachen holen lässt?
Ja kann er. Der Vermieter muss die vom Mieter zurück gelassene Sachen sogar aufbewahren und dem Mieter eine Frist zur Abholung geben.
Siehe
Wohnungsauszug: Vermieter muss Mieter-Gegenstände aufbewahren
Wann dürfen Sie Gegenstände von Mieter verwerten?
Zum dritten Fall:
Niemals hat der Vermieter das Recht die angemietete Wohnung / Zimmer bei Untervermietung zu betreten.
Das ist schlicht weg Hausfriedensbruch.
Kommt es dabei sogar noch zum Diebstahl, umso schlimmer.
Jedoch muss der Mieter beides beweisen, also zum einen dass der Vermieter die angemietete Fläche ohne Erlaubnis betreten und zum anderen etwas entwendet hat.
Wenn ich Untermieter wäre und hätte diese Probleme würde ich:
1. Den Vermieter schriftlich auffordern mir die Kaution zu erstatten,
einen festen Termin zu benennen an dem ich meine Sachen abholen kann
und ihn dahingehend informieren, dass ich festgestellt habe, dass jemand vor/beim Umzug in meiner Wohnung / Zimmer war und nun folgende Dinge / Wertgegenstände / Bargeld fehlt.
(Auflistung)
Keine Schuldzuweisung machen sondern ihn bitten nachzusehen ob die oben beschriebenen Sachen noch in der Wohnung sind, da ansonsten Anzeige wegen Diebstahl zunächst gegen Unbekannt erfolgt.