Oh man und dann noch auch in Bayern. Mein Beileid.
Also ich hoffe der Richter glaubt ihr nicht. Entzug des Führerscheins, Bußgelder und Sozialstunden sind möglich. Gefägnis wäre für ein erstes Mal zu übertrieben. Bezweifel, dass das passiert.
Oh man und dann noch auch in Bayern. Mein Beileid.
Also ich hoffe der Richter glaubt ihr nicht. Entzug des Führerscheins, Bußgelder und Sozialstunden sind möglich. Gefägnis wäre für ein erstes Mal zu übertrieben. Bezweifel, dass das passiert.
Theoretisch müsstest du das nicht hinnehmen und ihn auf die Ruhezeiten hinweisen. Ob das so klug ist den eigenen Nachbar wegen sowas anzufahren ist eine andere Frage. Es heißt ja auch man kauft keine Immobilie, sondern man kauft Nachbarn^^
1. Weiß leider nicht wo ich da nachsehen müsste, aber würde spontan mal ja sagen. Einfach mit der Begründung Qualitätssicherung?!
2. Als Teil/AN der Privatschule schon, ja.
3. Entsprechend der DSGVO
Tja irgendwer muss ja auch die Richter bezahlen. Wer, wenn nicht die braven Steuerzahler.
Bekommt man das trotz der unterschiedlichen Massen nicht mit, dass man gerade ein Auto streift? Ich denke das muss mal getestet werden.
Catos Meinung ist aber falsch. Es gibt sowas wie Verjährung. Die Frist hängt von dem Verstoß ab. Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Eine Verjährung beginnt zunächst mit Beendigung der ordnungswidrigen Handlung.
Ich knüpfe mal an catos Beitrag an.
also Wer Schulden bei seiner Krankenkasse hat, erhält Leistungen nur im Notfall...
Bei Beitragsschulden ruhen die meisten Leistungen der Krankenkasse. Das gilt jedoch nicht, wenn der Versicherte mit seiner Krankenkasse eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen hat und neben dem laufenden Beitrag jeden Monat auch seine Rate überweist. Diese Regelung, die in § 16 Absatz 3a Satz 3 SGB V steht, soll einen Anreiz für die säumigen Versicherten schaffen, ihre Raten auch regelmäßig zu bezahlen. Der Paragraph greift für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte gleichermaßen.
Wer seine Schulden also pünktlich und regelmäßig abstottert, dem darf die Krankenkasse die normalen Leistungen, auf die alle Versicherten Anspruch haben, nicht verweigern.
Der Vermieter kann auch den alten Vertrag auflösen und einen neuen aufsetzen. Am Einfahcsten wäre eine einvernehmliche Lösung mit dem Ex-Partner.
Die Frage ist ob der Campingplatzvermieter diesen Schaden beweisen kann, ob es kausal war, ob es gegen ein Gesetz verstößt, ob es wirklich einen Schaden gab. Außerdem nehme ich, dass ihr dort als Gruppe wart. Dann kommen mehrere als Schädiger in Frage. Somit kann dann der Betrag auch geteilt werden.
Also wenn dir ein Prozess und Anwaltkosten zu viel sind dann wirst du dich als schuldig bekennen müssen.