Jeder Mieter freut sich über neue Fenster. Gerade wenn die alten schon einige Jahre auf dem Buckel haben, an allen Ecken und Kanten undicht sind und der Rahmen unschön vergilbt ausschaut. Doch nicht jedes alte Fenster ist auch schlecht und undicht. Mancher Vermieter versucht die Kosten für die Anschaffung neuer Fenster auf den Mieter umzulegen, da er hierfür zum Beispiel öffentliche Gelder bekommen hat. Wir zeigen ihnen, wann der kauf Sache des Vermieters ist und wann der Mieter zahlen muss.
Neue Fenster sind eine häufig vorkommende Art der Modernisierung. Modern heisst aber nicht immer gleich besser. Natürlich sind wärmeisolierendere Fenster weitaus besser als welche mit Normalglas. Diese gibt es aber schon lange nicht mehr.
Wenn nun ihr Vermieter neue Fenster einbauen will und die Kosten auf die Miete umgelegt werden soll, so muss er ihnen den Energie Spar Effekt ausdrücklich nachweisen. Eine unverbindliche Aussage in Form von "die neuen dämmen halt besser" oder "sehen schöner aus" oder "schließen besser" wird kein Gericht als Begründung zulassen.
Der Vermieter muss vielmehr anhand von Zahlen und Fakten nachweisen, dass die alten Fenster deutlich schlechter waren als die neuen.
Kann er das nicht, bleibt er auf den Kosten sitzen!
BGH Karlsruhe AZ: VII ZR 47/05