Völlig unmöglich! Das schreit geradezu nach versteckten Kosten. Und die kommen spätestens mit Abschluss einer Mitgliedschaft. Apropos Mitgliedschaft: Wenn Sie sonst eher wenig Anfragen bekommen und sich das zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit schlagartig ändert, können Sie sicher sein, dass das Fake-E-Mails sind, um Sie als Kunde zu halten. Ungerecht, oder? Doch zum Glück haben die Gerichte vieles zugunsten der Verbraucher geregelt:
Kündigung des Vertrags per E-Mail ist zulässig
Kann man bei einer Partnerbörse den Vertrag per E-Mail abschließen, so darf man ihn auch per E-Mail kündigen. Eine Klausel, dass eine Kündigung nur per Post oder Fax möglich ist, sei unzulässig, da dies eine Benachteiligung für den Kunden darstelle, so die zuständigen Richter (LG Hamburg, Az. 312 0 412/12).
Geld zurück bei fristgerechtem Widerruf
Wer bei einer Partnerbörse eine Mitgliedschaft abschließt, zu der eine kostenpflichtige Persönlichkeitsanalyse gehört, hat bei fristgerechtem Widerruf des Vertrags Anspruch auf die Erstattung aller bereits gezahlten Kosten, einschließlich der Kosten für die Analyse
LG Hamburg Az. 312O 93/11
Keine Werbe-E-Mails ohne ausdrückliche Zustimmung
Wer sich bei einer Partnerbörse im Internet registriert, stimmt mit seiner Anmeldung nicht automatisch der E-Mail-Werbung zu. Derartige Werbeklauseln im Vertrag sind unzulässig. Für Werbe-E-Mails bedarf es laut Richter einer ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers
LG Hamburg, Az. 312O 412/12
Geld zurück bei mangelhaften Profilen
Wer sich bezüglich seiner Partnersuche Vorschläge vonseiten der Agentur schicken lässt und diese unvollständige oder falsche Angaben zu der vorgeschlagenen Person enthalten, hat Anspruch auf Rückzahlung des dafür bezahlten Geldes
LG Mönchengladbach Az: 6 0 385/07
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