Am 15.05. vor einem Jahr ist mein Vater in Polen verstorben. Er war mit einer Polin 11 Jahr verheiratet. Die Witwenrente bestreitet man seiner Witwe. Es wurde 1 Monat Rente für den Juni überzahlt. Es wurde eine Rückforderung an sie gestellt. Mittlerweile hat man ihr eine Ratenzahlung mit 20,-- € mtl. eingeräumt oder vollständige sofortige Rückzahlung bei Gewährung der Witwenrente.
Gestern bekam ich von der Knappschaft Bahn See die Aufforderung als Erbin gem. § 118, SGB VI i.V.m. ... die überzahlte Rente komplett zurückzuzahlen.
Meine Fragen nun:
Kann die Bundesknappschaft gleichzeitig von 2 Stellen die Rückzahlung verlangen?
Muss ich als eine von 3 Erbinnen (Frau/Witwe meines Vater, meine Schwester und ich) alleinig die Rückzahlung übernehmen?
Ich hatte gar keine Chance, davon Kenntnis zu erlangen, dass eine Überzahlung stattgefunden hat, weil ich weder Einsicht noch Vollmacht auf das Konto der Frau meines Vaters, auf das die Rente gezahlt wurde, hatte und erst mit all den Problemen - auch der Nichtgewährung einer Witwenrente - zum Ende vergangenen Jahres Kenntnis bekommen habe.
Vielen Dank für Antworten.