Ich habe eine Frage zum Vertragsrecht. Leider weiß ich nicht, wo ich nach meiner Antwort suchen soll.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Folgende Situation.
Zwei Selbständige beschließen, einen Onlineshop zu eröffnen, der genau die Produkte vertreibt, die auch in ihren zwei Länden verkauft werden.
Eine dritte Person wird gesucht, die den Onlineshop ebenfalls als Selbständiger übernimmt, da es für die anderen beiden zu viel Arbeit bedeuten würde, sich auch noch darum zu kümmern.
Der Käufer kann frei wählen, ob er das Produkt zugeschickt bekommt oder in einem der zwei Länder der Selbständigen abholen möchte.
Die Umsätze des Onlineshops möchte die drei je am Ende des Montas unter sich aufteilen.
Die beiden Läden und der Onlineshop haben alle den gleichen Namen, die unterschiedlichen Inhaber sind ihm nicht ersichtlich.
Wenn jetzt ein Kunde online ein Produkt kauft (also bei dem Inhaber des Onlineshops), es aber in einem der Läden abholt und auch bezahlt, darf dann trotzdem der Inhaber des Ladens die Rechnung im Namen des Onlineshops ausstellen?
Braucht er dafür eine einmalige Berechtigung durch den Inhaber des Onlineshops?
Darf er dem Kunden gar keine Rechnung ausstellen?
Der Kunde hat den Kaufvertrag ja eigentlich mit dem Onlineshop und nicht mehr dem Landeninhaber abgeschlossen...
Ganz schön tricky...
Über Eure Hilfe würde ich mich riiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiesig freuen.