Ein paar Tage weg, da wurde mein parkendes Auto abgeschleppt
Als ich von meinem Kurzurlaub zurückkam, war mein Auto weg. Ich fand dann heraus, dass es wegen Baumfällarbeiten abgeschleppt worden war. Muss man das nicht rechtzeitig ankündigen?
Ein paar Tage weg, da wurde mein parkendes Auto abgeschleppt
Als ich von meinem Kurzurlaub zurückkam, war mein Auto weg. Ich fand dann heraus, dass es wegen Baumfällarbeiten abgeschleppt worden war. Muss man das nicht rechtzeitig ankündigen?
Hallo,
es reicht, wenn die Bauarbeiten (in diesem Fall) zwei Tage vorher per Verkehrszeichen angekündigt werden.
Einfach nur Pech gehabt…
Der Gesetzgeber und auch die Gerichte gehen davon aus, dass es dem Halter /Besitzer zugemutet werden kann, in diesem Zeitraum nach seinem Auto zu sehen.
Hallo Maria, laut Bundesverwaltungsgericht beträg die Vorwarnzeit für ein Parkverbot vier Tage.Allerdings ist es mal wieder so, dass es an einer bundesweit einheitlichen Rechtssprechung fehlt. Laut Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ist das Abschleppen schon 48 Stunden nach Aufstellen der Schilder angemessen wie der Forumsgast über mir richtig geschrieben hat.
Du hast Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Abschleppens? Dann erkundige dich bei der Polizei, wann das Schild aufgestellt wurde. Grundsätzlich ist aber jeder, der sein Auto auf einen öffentlichen Platz abgestellt hat, verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob das Parken dort noch erlaubt ist. Und wer verreist, sollte jemanden bitten sich gegebenenfalls um den Pkw zu kümmern.
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