Hallo, ich ziehe zum 30.11.11 aus meiner Wohnung aus und habe alle Kündigungen fristgerecht eingereicht.
Jedoch meint der Stromkonzern, dass er für die Zeit bis zum "Vertragsende" die Grundgebühr in Rechnung stellen wird. Ist das Vertragsende nicht durch die Kündigung der Wohnung herbeigerufen? Ich habe sogar eine Bescheinigung der Wohnungskündigung dem Kündigungsschereiben angeheftet.
Den Vertrag, den ich im Mai 2010 unterzeichnet hatte, hat in den AGB's (Ihr günstiger Stromanbieter FlexStrom) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Ferner erweitert sich der Vertrag laut diesen AGB's immer um 12 Monate. Also müsste ich dann noch ungefähr 6 mal monatlich 12€ für etwas zahlen, was ich ehe nicht nutzen werde.
Jedoch gewährt der Konzern die vorzeitige Beendigung, wenn ich an der neuen Stelle nicht mit dem Strom beliefert werden kann. Das Problem bei mir ist, dass ich Student bin, dies hier meine Studentenwohnung ist und ich nach der Kündigung bei Verwandten wohnen werde. Somit werde ich keine neue Anschrift haben und kann folglich auch nicht durch den Konzern beliefert werden. Ich habe die Tatsache auch so beschrieben und habe folgendes Schreiben erhalten:
"Sehr geehrter Herr [...],
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.09.2011, in dem Sie uns mitteilen, dass Sie nach Ihrem Umzug nicht weiter durch FlexStrom beliefert werden möchten.
Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziffer 5 ist eine vorzeitige Beendigung Ihres Vertragsverhältnisses aufgrund von Umzug nicht möglich. Auch wenn Sie an der neuen Abnahmestelle nicht durch uns beliefert werden wollen, ist der Vertrag zu erfüllen.
Ihr Vertragsverhältnis werden wir daher zum nächst möglichen Termin, dem 31.05.2012, beenden. Die Belieferung Ihrer bisherigen Abnahmestelle werden wir
aufgrund Ihres Umzugs beim zuständigen Netzbetreiber zu dem von Ihnen genannten Auszugstermin, dem 30.11.2011, abmelden.
Den Zählerstand teilen Sie bitte zum Auszugstermin Ihrem zuständigen Netzbetreiber Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH mit. Bitte beachten Sie, dass eine Schlussrechnung erst dann erstellt werden kann, wenn der Netzbetreiber uns diesen Zählerstand bestätigt. Die Schlussrechnung wird wie vertraglich vereinbart auf Grundlage Ihres tatsächlichen Verbrauchs erstellt. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Grundgebühr für die vertragliche Mindestlaufzeit auch dann in Rechnung stellen müssen, wenn Sie keinen Strom mehr von uns beziehen.
Sollten Sie sich doch für eine Weiterführung der Belieferung durch FlexStrom an Ihrer neuen Abnahmestelle entscheiden, teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich mit und nutzen dafür am besten unser beiliegendes Umzugsformular. Dieses finden Sie auch im Internet unter [...]"
Ist das alles so rechtens oder wird mir letztendlich Geld aus der Tasche gezogen? Denn Bedenken gab mir allein schon, dass ich diesen Bescheid per email bekommen habe ...