Probleme mit ehemaligem Vermieter
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Hallo letsget,
die Sache mit den Nachmietern ist schnell geklärt.
Bis auf wenige Sonderfälle hat der Mieter kein Recht darauf auszuziehen, nur weil er zwei Nachmieter gestellt hat.
Der Vermieter entscheidet hier allein, wen er nimmt.
Eine Ausnahme wäre, wenn das im Mietvertrag verhandelt worden wäre, also das Recht die Kündigungsfrist zu verkürzen, wenn man zwei Nachmieter stellt.
Habt ihr die Wohnung normal und ohne „schutzwürdiges Interesse“ gekündigt?
Also, der Vermieter darf bei einer normalen Wohnungskündigung eines normalen Mietvertrages die Nachmieter ablehnen.
Natürlich darf der Vermieter Schäden ansprechen, selbst wenn sie gar nicht vorhanden sind.
Eine Mietmahnung per Email ist zulässig. Er muss nicht mal mahnen, sondern kann nach zwei fehlenden Mieten sogar kündigen.
Zur Frage des Bodens (Laminat) gibt es viele unterschiedliche Meinungen.
Die Nutzungsdauer liegt bei 10 Jahren, also selbst wenn es keine normalen Gebrauchsspuren sind, so müsste nicht neu für als gelten.
Ob eine Beschädigung oder Spuren des Gebrauches zu sehen sind, ist Ansichtssache, das kann man aus der Ferne nicht klären.
Ein Verbot die Wohnung zu inserieren gibt es nicht.
Er macht das aus einem bestimmten Grund.
Ihm gelegene Nachmieter sollen nur über die Maklerin von der freien Wohnung erfahren, da diese sonst ihre Courtage eventuell nicht bekommt.
Fristlos kündigen darfst du wegen keinem der Gründe, dazu bedarf es erheblich mehr.
Das Helferlein
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Ich dachte immer, dass eine Mietmahnung als E-Mail nicht zulässig ist. Da es als Papierform nur Rechtes ist, so wie bei einer Kündigung.
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