Nimmt man ein Erbe mit einer Gehaltsüberweisung an?
Nehmen wir mal an, dass ein Erblasser eine Firma mit zwei Angestellten hinterlässt und kein Testament hat. Es handelt sich um eine Einzelfirma. Die Erbin ist noch nicht sicher ob sie das Erbe antreten will, da es noch keine Übersicht über Aktiva und Passiva gibt. Dürfte sie trotzdem bis auf weiteres die Gehälter der Angestellten weiter zahlen? Das eine Gehalt wird per Dauerauftrag gezahlt das andere durch schwankende Fahrtkostenerstattung per Einzelüberweisung. Die Erbin befürchtet nun, die Einzelüberweisung des Gehaltes käme einer Annahme des Erbes gleich?!? Wäre das nicht in Ungleichbehandlung von Angestellten?