Getrennt lebende Paare müssen gemeinsam für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Wer dabei die Grundversorgung des Kindes übernimmt hat Anspruch auf eine angemessene Unterhaltsleistung. Diese wird in der Düsseldorfer Tabelle dargestellt. Die Kosten für eine notwendige Nachhilfe sind darin aber nicht enthalten. So muss der unterhaltspflichtige Partner die Hälfte der Kosten übernehmen, selbst wenn er der Meinung ist, die Nachhilfe sei nicht nötig.
Oberlandesgericht Düsseldorf Az: 11- 3 UF 21/05