Unterhalt geht vor. Väter die den Unterhalt für ihre Kinder nicht oder nur begrenzt zahlen können, sind in der misslichen Lage, dass ein Gericht sie zu einem Umzug in eine günstigere Wohnung zwingen kann, um dann wieder den vollen Unterhalt zu zahlen.
Die dabei entstehenden Kosten für den Umzug ließ das Gericht leider außer acht.
OLG Celle Az.: 9 WF 35/07
Väter dürfen bei der Berufswahl nicht zu wählerisch sein, wenn sie Unterhalt für ihre getrennt lebenden Kinder bezahlen müssen. Ihnen ist der Umzug zuzumuten, um wieder in Lohn und Gehalt zu kommen.
OLG Naumburg AZ: 3 WF 202/99