Guten Abend,
unser Vater hat ein Testament hinterlassen. Darin legt er die gesetzliche Erbfolge fest. Für den Fall, dass keine Nacherben vorhanden wären (Kinder und Enkelkinder sind aber da) legte er fest, dass sein Besitz (u.a. noch nicht bezahlte Immobilien) an eine Stiftung übergehen solle (nicht weiter benannt). Seine Erben sollen frei über alles verfügen, "bei Verkauf fiele der Erlös an die Stiftung"...
Die Rechtspflegerin meint, durch diesen Passus könnten wir nichts verkaufen, ohne den Erlös an eine nicht näher benannte Stiftung zu verlieren.
Wir sind sicher, dass ihm eine solche Wirkung seines Testaments nicht recht wäre und von ihm auch nicht beabsichtigt war.
Was tun? Anwalt nehmen?
Wer legt denn fest, ob die Auslegung der Rechtspflegerin "rechtens" ist und wir wirklich so verfahren müssten?
Gibt es ähnliche Fälle?