Wer zahlt defekten Kühlschrank
Hallo, ich habe im Jahr 2007 einen Mietvertrag unterschrieben in dem unter Beschreibung und Übergabeprotokoll unter sonstige Ausstattungen eine Einbauküche mit Kühl- und Gefrierschrank vermerkt ist. Lt Zusatzvereinbarung heißt es: Die Mieter verpflichten sich, die Ebk samt Geräten pfleglich und sachgem. zu behandeln. Ferner tragen die Mieter die Unterhalts- und Reparaturverpflichtungen für die Kücheneinrichtung einschl. Geräte.
Nun ist mir am Ostersamstag der Kühl/Gefrierschrank kaputt gegangen, meine ganzen Lebensmittel waren nur noch gut für die Mülltonne. Schätze es waren um die 250 Euro.
Habe den Vermieter dieses berichtet und er meint ich müsse mir selbst einen Kühl/Gefrierschrank auf meine Kosten kaufen. Ist dies richtig bzw. gesetzlich erlaubt, oder ist die Klausel mit den Unterhalts- und Reparaturverpflichtungen nichtig bzw. wie weit geht eine Unterhaltsverpflichtung.
Erst einmal vielen Dank für die Antworten, die ich erhalte