Schneeräumpflicht für Untermieter
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein Haus mit drei Wohneinheiten. Eine Whg. wird vom Mieter des Hauses bewohnt, zwei Wohnungen sind untervermietet (Untervermietung ist erlaubt). Die Untermietverträge sind jeweils ein normaler Hamburger Mietvertrag. Wer ist für das Schnee räumen verantwortlich? Alle drei Parteien? Nur die beiden Untermieter oder nur der Hauptmieter (in diesem Fall Vermieter).
Vielen Dank!