Ich habe an dem datum, an dem ich erkrankte sofort den arzt aufgesucht der mir einen krankenschein ausstellte. diesen habe ich einen tag später auch gleich abgeschickt.
Nun, es sind bei dieser maßnahme vorschrieften die besagen: der krankenschein muß spätestens 3 kalendertage später im büro eingehen. Ich weiß das das poststempeldatum relevant ist, doch wurde ich einen tag später sofort abgemahnt und man droht mit der kündigung dieser maßnahme. meine frage ist nun: dürfen mich die maßnahme träger kündigen obwohl ich meiner pflicht nachgekommen bin und einen krankenschein abgeschickt habe (im zulässigen zeitraum) und dürfen sie mich dann noch saktionieren? ich bin mir keiner schuld bewusst denn ich habe die zeiten eingehalten und kann nun nicht für die zeitverzögerung der deutschen post.
erbitte ratschläge und infos!