Hallo, ich habe mitte november meine kfz versicherung gekündigt. im kündigungsschreiben schrieb ich, das ich fristgerecht zum 30.11 kündige. da ich aber zum 01.01 oder 31.12 hätte kündigen müssen, wurde die kündigung abgelehnt.
im rückschreiben der versicherung stand, dass sie meine versicherung nicht kündigen können da ich die frist falsch angesetzt habe.
meine frage ist nun, ob die versicherung trotzdem als gekündigt gilt, trotz falscher fristangabe meinerseits.