Hallo, im Februar 2011 war ich mit einer Bekannten in einigen Clubs unterwegs, es floss reichlich Alkohol und wir hatten viel Spaß. Sie hatte an diesem Abend ihre neue 300 euro teure Kamera dabei und knipste viele Bilder. Irgendwann ließen wir uns in einer vollbesetzen Kneipe nieder, wo sie die Kamera auf einem der Tische abstellte, nach einiger Zeit bat sie mich ihr die Kamera zu reichen, dabei fiel diese mir aus der Hand und das Objektiv wurde beschädigt. Mir war die Sache furchtbar unangenehm und ich bot ihr an den Schaden über meine Verischerung zu regulieren. Nach einiger Recherche fanden wir aber heraus das meine Versicherung den Schaden nicht übernehmen würde, und wir dachten uns eine passende Geschichte aus. Allerdings stellte sich dann heraus das ich nicht mehr in der Haftpflichtversicherung meiner Eltern mitversichert bin und ich demnach gar keine Privathaftpflichtversicherung habe. Sie beharrte weiterhin darauf das ich den Schaden nun persönlich zahlen sollte, ich sagte ihr das ich dies nicht könne, bot ihr aber an die Kamera durch meinen Vater reparieren zu lassen. Dies lehnte sie ab und schickte die Kamera zur Reperatur ein. Heute, viele Monate danach bekam ich Post von ihrem Anwalt der mich dazu auffordert, die Reperaturkosten bis zum 29.12. zu begleichen, anderenfalls ginge die Sache vor Gericht. Ich bin Studentin und kann mir keinen Anwalt leisten, geschweigedenn diese Forderung bis zum 29. bezahlen. Wie soll ich weiterhin vorgehen, und handelt es sich um eine sog Gefälligkeitshandlung für die ich nicht haften muss? vielen Dank!
Schadenersatzpflichtig?
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