Agentur für Mode & Freizeit
Hallo,
eine Freundin hat heute von einem Hausierer einen Vertrag aufgedrückt bekommen. Es geht um die Werbeagentur für Mode & Freizeit in München . Sie würde aber nun gerne von diesem Vertrag wieder zurücktreten. Die Wiederufbelehrung besegt das dies innerhalb von 2 Wochen machbar ist. Daran angeknüpft ist ein Abonnement einer Zeitschrift. Außerdem wurde ein Foto von Ihr erstellt. In den AGB's steht:
Der Bewerber verpflichtet sich, für die Erstellung der Fotos und Profilanhänge, Interneteintragung und Internetpflege, an die Werbeagentur 214,20 € zu bezahlen. Die Zahlung ist fällig mit Erstellung der Fotos und Profilanhänge. Der Bewerber ist jedoch berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung von 214,20€ dadurch zu bewirken, dass er ein Zeitschriftenabo übr die Werbeagentur zeichnet, jedoch nur wenn das Abonnement mindestens zwei Jahre läuft. Der Vertragspartnerfür das zu zeichnende Abonnenment ist die Werbeagentur xxx. Für das Abonnement gelten die eigens dafür zu unterzeichnenden Liefervereinbarungen und deren Wiederufsrecht. Die Belieferung und Rechnungsfolgen des gekennzeichneten Abonnements erfolgt durch eine externe Verwaltungsfirma (z.B. PVZ, Intan,...). Wird das gekennzeichnete Zeitschriftenabonnement während der Laufzeit nicht bezahlt, wird das Honorar in Höhe von 214,20 € sofort in bar fällig.
Die Frage ist nun: Kann sie einfach den Vertag kündigen ohne auf den kosten von 214,20 bzw. dem Zeitschriftenabo hängen zu bleiben?
Vielen Dank schonmal.