Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Höhe des monatlichen Unterhaltes.
Mein durchschnittliches Monatseinkommen beträgt 1.880,61 €/Monat. Von diesem Betrag sind zu kürzen berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 94,03 €. Unterhaltsberechtigt ist meine 17-jährige Tochter. Die Mutter ist berufstätig.
In welche Einkommensstufe würde die Eingruppierung erfolgen und wie hoch wäre der monatlich zu leistende Unterhalt?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.
ZitatKommt es zu einer Trennung der Kindeseltern, stellt sich die Frage, wer für die gemeinsamen Kinder Unterhalt zahlen muss. Eine Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt besteht grundsätzlich gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern, die sich in einer Berufsausbildung befinden. Der Kindesunterhalt und seine Berechnung sind im übrigen unabhängig davon, ob das Kind ehelich oder nicht nicht-ehelich geboren wurde.
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