Hallo,
mein Schwager ist im Nov. 2011 plötzlich verstorben. Er hatte sein Auto über einen Kredit finanziert und diesen noch mit einer Ratenschutzversicherung abgesichert, die in seinem Todesfall zahlt. Er hatte keine Familie, nur seine Mutter und seinen Bruder ( meinen Mann). Nach seinem Tod hat seine Mutter die Bank und auch die Versicherung seinen Tod mitgeteilt und auch eine Sterbeurkunde mitgeschickt. Sie bekam dann von der Versicherung Post, dass sie den Fall bearbeiten und von der Bank, dass sie jetzt den Kredit übernehmen muss. Sie hat das Erbe zwar nicht wirklich ausgeschlossen, aber eigentlich gab es nichts zum erben. Die Kosten die für die Beerdigung, Wohnungsauflösung, Renovierung usw. entstanden, werden sicher nur knapp durch den Erlös des Autos gedeckt. So hofft meine Schwiegermutter jedenfalls. Die Kosten mussten von ihr jedoch auch erst mal vorgestreckt werden, was bei ihrer sehr geringen Altersrente nicht so einfach war. Wir konnten sie dabei auch nur teilweise unterstützen. Sie teilte der Bank mit, dass sie sich den Kredit für das Auto finanziell nicht leisten kann und ausserdem nicht mal einen Führerschein hat, also keine Verwendung für das Auto.
Die Bank schickte aber trotzdem einen Ratenvertrag, welcher am 01.02.2012 beginnen sollte, welchen meine Schwiegermutter jedoch nicht unterschrieb. Dann kam am 14.2. die erste Mahnung wo ihr mitgeteilt wurde, das der Verzugsschaden 19,90 Euro beträgt. Anfang März zahlte dann die Versicherung. Aber jetzt kam noch mal Post von der Bank wo sie meiner Schwiegermutter mitteilte, dass der Verzugsschaden inzwischen 169,71 Euro beträgt und das sie den Fahrzeugschein erst dann rausrücken, wenn sie diese Summe überwiesen hat. Mich würde interessieren, wie der Betrag so hochschnellen konnte inhalb eines Monats und ob es da vielleicht rechtliche Vorgaben gibt. Und zum zweiten ob die Bank den Fahrzeugschein wirklich einbehalten darf, obwohl die Kreditsumme bezahlt worde?