Liebe Forenmitglieder,
folgende Frage:
Mit einem Hersteller eines Terrassendaches wir ein Auftrag (Kaufvertrag) zum Erwerb und der Errichtung des Terrassendaches geschlossen. Im KV wird vermerkt, dass ein bestimmtes zertifiziertes Befestigungssystem an der Hausfassade zum Einsatz kommt. Der AN liefert das Dach und beginnt mit der Montage (10 Löcher in der Fassade sind gebohrt). Er verwendet eine nicht zugelassene (nicht die vereinbarte) Befestigung.
Der AG bemängelt dies schriftlich und fordert Nachbesserung. Der AN beschädigt bei Rückbau massiv die Fassade (reißt Teile des Putzes ab). Diesen großflächigen Schaden beabsichtigt der AN nicht fachgerecht mit einem Silikon auszubessern. Der AG zieht noch am gleichen Tag, im Beisein des AN einen Fachmann für die Fassade hinzu, der täglich fachgerecht die Fassade ausbessert und damit die Dichtigkeit wieder herstellt. Da aufgrund der Trocknungszeit der AN am gleichen Tag nicht weiterermachen kann, bricht der AN ab, läd alle Teile ein und verschwindet.
Seine Mitarbeiter äußern sich, dass der AN nicht bereit sei ein 3. Mal zu kommen. Hinterlassen werden 10 provisorisch mit Silikon abgedichtete Löchen in der Fassade und mehrere ausgehobene Löcher für die Fundamente im Bereich einer bestehenden Terrasse. Welche Rechte stehen dem AG zu? Der AN produziert das Terrassendach selbst und liegt damit 50% unter der Kosten der Mitbewerber die zuliefern lassen.
Besten Dank für die Antworten bzw. Einschätzungen,