Rechtsfrage zum Urlaubsantrag wenn sich der Arbeitnehmer beim Ausfüllen verschrieben hat
Was ist Recht...habe mich beim ausfüllen meines Urlaubsschein verschrieben..16-27 wollte ich habe aber statt 27 eine 22 gemacht. Habe aber 10 Tage beantragt und bewilligt bekommen. Was wiegt also mehr...das Datum oder die beantragten Tage...vielen dank für eure Hilfe...
ich bin im Dienstplan eingetragen, wir kriegen unseren Dienst immer erst Freitag für die kommende Woche...somit erst Freitagabend gesehen. Konnte also bisher nix ausrichten. Wollte nur wissen was mehr wiegt, ich bin der Meinung die 10 Tage. Nun stell ich mir aber vor meine Chefin stellt sich quer, da wollt ich halt was in der Hand haben. Bisher aber nur widersprüchliche aussagen