Hallo, ich habe eine 5-jährige Tochter, mit Unterhaltstitel bestehend seit 2005. Ich zahle im Moment 177 € an die Kindesmutter. Die Kindesmutter bekommt Hartz IV. Jetzt schrieb mich die ARGE an. Folgender Inhalt.
Mitteilung über den erfolgten Übergang der Unterhaltsansprüche nach § 33 Abs. 1 des zweiten Buches (SGB II) Hier: Auskunftersuchen
Sehr geehrter Herr ...
folgende Personen, denen Sie nach den Bestimmungen (...) zur Unterhaltsgewährung verpflichtet sind, erhalten von hier seit dem 04.11.2005 Leistungen nach dem zweiten Buch (SGB II):
Name des Kindes ...usw...
Die Arge möchte jetzt von mir meine Einkommensverhältnisse prüfen, wieviel Vermögen ich habe usw. Darf die ARGE das? Ich zahle doch jeden Monat mein Unterhalt an die Kindesmutter. Ich möchte mich nicht gerade "nackig" machen vor der ARGE. Ich habe da auch Bedenken zwecks Datenschutz usw. Was kann und sollte ich machen? Bitte um Antwort.