Hallo,
ich habe eine Frage zu einem irwitzigen Fall.
Mein Auto habe ich an einen dritten verkauft, der hat nicht den vollen Kaufpreis entrichtet in der angegeben Frist und ich habe eine polizeiliche Anzeige gegen die dritte Person gemacht.
Nun wurde das Auto im öffentlichen Straßenverkehr angehalten und durch die Polzei sichergestellt(Kennzeichen entfernt, Fahrzeugschein und Schlüssel dem Fahrer abgenommen; beschlagnahmt). Jetzt wollte ich das Auto dort abholen, habe die Kennzeichen, etc. bekommen und sollte ein Übergabeprotokoll unterschreiben.
Jetzt der Hammer, das Auto wurde durch den Fahrer wieder gestohlen, die Polizei hat eine Anzeige wegen Diebstahl gegen diese Person gemacht.
Die Frage: Kann ich, und wenn ja wie, die Polizei auf Schadensersatz oder Ählichem verklagen/anzeigen, das ich mein Geld bekomme???
Ich hoffe es ist soweit verständlich was dort passiert ist.