Hallo, habe mich für ein haus interessiert das über einen Makler angeboten wurde. Nach Besichtigung und Gespräch mit dem Besitzer haben wir uns auf einen kaufpreis geeinigt und eine Vertragsanbot erstellt. Am selben Tag der Anboterstellung31.07. wurde lt. Justitz Ediktdatei beim Gericht das Konkursverfahren Eröffnet.
Hatte der Makler bzw. Hausbesitzer noch das Recht das Haus zum Kauf anzubieten?
Bin ich dann noch an dieses Vertragsanbot gebunden oder kann ich das ohne makler abwickeln. Der Makler hat den Masseverwalter informiert dieser hat den kauf zugestimmt und möchte den Kaufvertrag erstellen. Natürlich gegen Gebühr 1,2% vom Kaufpreis.
Frage wird immer bei einem Konkursverfahren ein Hausgutachten erstellt? Würde gerne Einsicht nehmen, wäre gut den das haus hat baumängel und muß ich die Maklergebühren und die vertragserrichtungsgebühren bezahlen? Der Masseverwalter verrechnet ja schon seine gebühren. Danke für Ihre Hilfe