Die Kaution des Mieters wird nicht automatisch mit dem Auszug fällig. Vielmehr muss dem Vermieter eine „angemessene" Zeit zur Verfügung stehen, um zu prüfen, ob er zum Ausgleich von Schäden auf die Kaution zurückgreifen kann. Oberlandesgericht Düsseldorf Az: 10 U 118/11
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