Hallo, ich habe folgende komplizierte Frage: der Bruder ist ledig ohne Nachkommen verstorben.er hinterlässt eine Lebensversicherung mit Ablauf nächstes Jahr, der Bezugsberechtigte ist die Mutter. Diese ist aber selber vor einem Jahr verstorben. Die Erben des Bruders (die beiden Geschwister) möchten wissen, ob die Lebensversicherung in das Erbe des Bruders einfließt oder ob sie (da ein Bezugsberechtigter angegeben ist) ohne Erbannahme an sie (als Erben der Mutter) ausgezahlt werden muss.
Das scheint irgendwie nicht eindeutig zu sein, bzw. jeder hat eine andere Meinung.