Der Einzug auch Sonntags möglich
Beginnt das Mietverhältnis über eine Wohnung an einem Sonntag, darf der Vermieter die Schlüssel nicht erst am nächsten Werktag übergeben. Er ist verpflichtet, dem Mieter die Wohnung pünktlich zur Verfügung zu stellen.
LG Berlin Az.: 65S 219/10
§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Ist demnach nicht der nächste Werktag an dem die Schlüsselübergabe zu erfolgen hat?