Groß war die Freude als die Mieter von ihrem Vermieter erfuhren, dass er endlich neue Fenster einbauen lassen würde. Die alten waren nicht nur unschön, sie ließen auch die Zugluft rein und knarrten beim Öffnen wie schließen. Eine damit verbundene Mieterhöhung war den Mietern recht, schließlich war die Freude so groß, dass die paar Cent mehr, den Braten nicht fett machen würden. Sie ahnten aber nicht, was ihnen nach dem Einbau der neuen Fenster bevor stehen würde.
Nachdem die Handwerker die neuen Fenster eingebaut hatten bildeten sich schon kurze zeit später am der Einfassung des Fenster Schimmelsporen. Die schwärzliche Verfärbung der Tapete meldeten die Mieter sofort und bekamen im Gegenzug ein saftiges Schreiben des Vermieters. Sie hätten zu wenig gelüftet und somit die Schimmelbildung verursacht, so der Vermieter.
So einfach geht das natürlich nicht. Der Vermieter hat beim Einbau neuer Fenster alle Mittel auszuschöpfen, um entstehende Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Die Arbeiten müssen Sach und Fachgerecht erledigt, und der Mieter muss auf geänderte Heiz und Lüftungordnungen hingewiesen werden. Unterlässt der Vermieter diese Auflagen, so kommt er allein für die Schäden auf.
LG München Az: 31 S 14459/06