Stellt sich ein Urlauber seine Reise im Reisebüro selbst zusammen, so tritt das Reisebüro nicht als Reiseveranstalter auf. bei einem Mangel muss der Urlauber dann sich an den jeweiligen Dienstleister, Hotel, Fluglinie oder andere wenden. Nur bei einer Pauschalreise aus "einer Hand" ist der Reiseveranstalter für alle Dienstleistungen verantwortlich.
Bundesgerichtshof Az: Xa ZR 130/08