Kopftuch beim Kirchlichen Arbeitgeber
Laut Bundesarbeitsgericht in Erfurt kann ein Kirchliche Arbeitgeber seinen Mitarbeitern grundsätzlich das Tragen anderer konfessioneller Symbole verbieten.
So weit so gut. Geklärt ist damit aber nichts. Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat den Fall einer muslimischen Krankenschwester an das Landesarbeitsgericht Hamm zurück gewiesen.
Es muss geklärt werden ob es sich wirklich um eine kirchliche Einrichtung handelt. Anders wäre das Urteil wohl ausgefallen, wenn es sich nicht um eine Krankenschwester, sondern um eine Hausmeisterin oder Putzkraft gehandelt hätte.
Leute, es geht doch gar nicht mehr um Religion oder Religionsfreiheit. Niemand will doch irgendjemanden etwas verbieten. Eine klare Regelung, höchstrichterlich bestätigt würde für alle eine klare Linie geben.
Kopftuch ja oder nein. Wenn ja dann überall. Egal ob an Schulen in Kirchen oder in Krankenhäusern.
Wenn nein, dann eben nicht und jeder muss sich dran halten und jeder kann sich drauf einstellen.
Es muss sich nur einer trauen eine Regel aufzustellen, fern jeglicher Debatte um die Vergangenheit von Deutschland.