Wasserpfeife in Cafes:
Das Nichtrauchergesetz greift in diesen Fällen nicht
Die Stadt Marl darf vorerst nicht gegen ein Shisha-Cafe vorgehen, das für seine Kunden Wasserpfeifen bereitstellt. Die Stadt hatte die Besitzerin darauf hingewiesen, dass sie gegen das Nichtrauchergesetz verstoße.
Diese widersprach: Die Pfeifen würden schließlich nicht mit Tabak, sondern nur mit getrockneten Früchten und Dampfsteinen (sogenannten Shiazo-Steinen) gefüllt. Doch das Rauchen in Gaststätten und Cafes ist in NRW seit Mai 2013 strikt verboten:
Daher drohte die Stadt der CafeBetreiberin ein Bußgeld an. Diese zog daraufhin vor Gericht - mit Erfolg. Den Richtern zufolge besteht im Fall der Früchte-Wasserpfeifen keine gesundheitliche Gefahr für Passivraucher.
OVG NRW, 4 B 608/13