Ein Tierarzt sollte 60 Kühe impfen. Nicht alle Kühe konnten fixiert werden: So setzte der Arzt einer frei laufenden Kuh die Spritze — und wurde durch einen Tritt verletzt. Er verlangte Schadensersatz, der Bauer hätte nicht genug Fixierplätze bereitgestellt. Doch das Gericht befand: Der Veterinär sei vom Fach — und hätte die Kuh
nicht impfen sollen.
LG Tübingen Az: 2 0 244/11