Anwohner müssen einen Altglascontainer grundsätzlich dulden, auch wenn das mitunter mit Lärm verbunden ist. Es sei keine unzumutbare und gesundheitsschädliche Belastung, wenn Gläser eingeworfen werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Das gelte selbst dann, wenn die dafür vorgeschriebenen Zeiten nicht immer eingehalten
würden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Az.: 8 A 10357/10