Staatliche Lotteriegesellschaften dürfen keine Rubbellose an Jugendliche unter 18 Jahren verkaufen. Die Verbraucherzentrale hatte eine 16-jährige Testkäuferin eingesetzt — und dann eine Unterlassungsklage eingereicht. Rubbellose gelten als öffentliches Glücksspiel.
Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
OLG Koblenz Az: 9 U 258/10