Getränke-Hersteller muss Namen ändern
Ein Getränkeproduzent wollte seinen Mix aus Wodka und einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk „Energy & Vodka" nennen. Ein Gericht verbot dies: Der Name würde Verbrauchern vermitteln, das Getränk
erhöhe Tatkraft und Leistungsfähigkeit — das sei unzulässig.
OLG Hamburg, 4U 38/12