Bei Sanierungen muss sich der Eigentümer nicht an die neuesten Lärmschutz-Vorschriften halten
Ein Mieter beklagte sich, weil die Dachgeschosswohnung über ihm saniert und dabei auch ein Teil des Estrichs erneuert wurde.
Im Anschluss an die Sanierung waren die Schritte des Nachbarn deutlich zu hören.
Da die Schallisolierung des Bodens nicht den aktuellen Normen entsprach, minderte er die Miete um ein Fünftel. Doch die Richter entschieden gegen ihn: Eigentümer müssen sich bei Gebäude-Sanierungen nicht an neueste Schallschutzbestimmungen halten. Sie dürfen sich an Vorschriften orientieren, die galten, als das Haus gebaut wurde.
BGH Az: VIII ZR 287/12