Die Abmahnung eines Arbeitnehmers ist ein Druckmittel des Arbeitgebers, diesem sein Fehlverhalten vor Augen zu führen. Zwar kann eine Abmahnung formlos erfolgen, sie unterliegt aber gewissen Regeln um die es an dieser Stelle aber nicht geht. Wie haben sie sich im Falle einer ordentlich beschriebenen Abmahnung zu verhalten?
Hier gibt es drei Möglichkeiten: Die Abmahnung akzeptieren. Meist ist es nur der Versuch, den Mitarbeiter wieder auf Linie zu bringen.
Hält man sie für nicht gerechtfertigt: Widerspruch einlegen, zunächst persönlich, dann mit Hilfe eines Anwalts. Gegendarstellung schreiben. Denn diese muss in der Personalakte direkt hinter der Abmahnung abgelegt werden.