Hallo,
wie verhält es sich mit der Garantielaufzeit (ausdrückl. NICHT gesetzl. Gewährleistung) während der Reparaturzeit.
Mein TV war nach ca. 2Jahren, im Rahmen einer Garantiereparatur für 6 Wochen zur Reparatur beim Hersteller. Nun mußte ich wenige Tage nach Ablauf der 3 jährigen Garantie einen Mangel feststellen, der lt. diversen Foren fast typisch ist. Wenn man jetzt davon ausgehen könnte, daß die Garantie während der Reparatur gehemmt war, würde der jetzt erkannte Mangel auch noch "in die Garantie fallen".