Hallo, ich habe einige wichtige Fragen zum Baurecht NRW. Wir haben vor ca. 5 Jahren ein Gerätehäuschen hinter unsere Garage angebaut. Dieses Gerätehaus steht also an unserer Garagenrückwand und an der Nachbargarage, die direkt daneben steht (Die Nachbargarage ist länger und die so entstandene Nische haben wir genutzt, das Häuschen hat aber zur Garage hin eine eigene Wand). Wir haben den Schuppen seinerzeit mit unserem damaligen Nachbarn gebaut. Der hat leider von 2 Jahren an unsere jetzige Nachbarin verkauft.
Unsere Frage:
Kann sie den Abriss verlangen? Der Schuppen ist ca. 1,50 x 2,80 groß und an der Hohen Seite 2,30 (Dach bündig zur Garage und dann zur Seite abfallend auf 1,80)
Es stehen nur Geräte drin, sonst nichts.
Weiter haben wir ein Baumhaus, welches einen Abstand von ca. 4,50 zu Ihrem Grundstück hat. Wie verhält es sich damit(Grundfläche ca. 2,20x2,20).