Man könnte denken, wer zu schnell unterwegs ist, der trägt auch die Verantwortung wenn es zu einem Unfall kommt. Das dem nicht so ist, zeigt dieses Urteil.
Ein Biker fährt mit extrem Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall.
Er bekommt zwar die Hauptschuld an dem Unfall zugesprochen, aber eine Teilschuld geht auch an die Fahrerin, die ihm die Vorfahrt genommen hat.